Beschreibung

 

Agrarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das alle Rechtsfragen rund um den kleineren und den größeren Agrarbetrieb oder aber auch den Forstbetrieb umfasst. Das sind insbesondere allgemeine wirtschafts- und zivilrechtliche Fragestellungen (siehe dort), aber eben auch das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht, das landwirtschaftliche Sondererbrecht, die Sondervorschriften für die Landwirtschaft im öffentlichen Recht wie Flurbereinigung und Privilegierung für das Bauen im Außenbereich. Hinzu kommen Umweltrecht und Agrarförderung.

Eine große Rolle spielen auch Fragestellungen im Zusammenhang mit der Reprivatisierung von Flächen durch die BVVG und den Umgang mit Klauseln in den zugrundeliegenden Verträgen, die sich auf die Verwertungsmöglichkeiten der Grundstücke z.B. bei Verpachtung, oder der Nutzung von Windenergie auswirken können.

Unsere Mandanten sind zumeist unternehmerisch agierende Agrarbetriebe aber auch kleinere inhabergeführte Betriebe, die wir bei sämtlichen juristischen Herausforderungen gerne unterstützen.

Ansprechpartner sind Rechtsanwälte v. Nottbeck, Graf v. Wintzingerode, Wrobel