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Friedrich Wintzingerode berät umfassend im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Immobilienrecht. Er begleitet Transaktionen und gestaltet die Verwertung von Immobilien und die (Um-) Strukturierung von Portfolios und Gesellschaften.

Auch im Wohnraum- und Gewerbemietrecht berät er fundiert und lösungsorientiert. Die Vermeidung sowie die nachhaltige Lösung von Konflikten, mit und ohne gerichtliche Hilfe, stehen dabei im Mittelpunkt.

Friedrich Wintzingerode arbeitete seit 2011 als angestellter Rechtsanwalt in Berlin und ist seit 2015 Partner unserer Kanzlei.

Das juristische Studium absolvierte er in Bonn und Münster, das Erste Staatsexamen legte er am Oberlandesgericht Hamm ab. Das Zweite Staatsexamen absolvierte er am Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg, nachdem er das Referendariat in Berlin, Cottbus und Sevilla ableistete.

Seine immobilienrechtliche Expertise schärfte er in einem Masterstudiengang an der Universität Münster und erhielt dort den Master of Laws (LL.M.). Die Masterarbeit über gescheiterte Gewerbemietverhältnisse wurde dabei mit summa cum laude bewertet.