Das Immobilienrecht stellt den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei dar.
Wir begleiten unsere Mandanten beim Erwerb und Verkauf sowie bei der Verwertung und Anmietung von Immobilien in allen Aspekten. Dazu beschäftigen wir uns mit der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Investitionen. Dabei bieten wir eine vollintegrierte Beratung und können wenn nötig, auf die Expertise von Steuerberatern, Architekten und Bauingenieuren oder auf die Dienste von Notaren zurückgreifen.
Beauftragt werden wir regelmäßig von institutionellen Anlegern, Hausverwaltungen und Asset Managern aber auch von privaten Anlegern, Vermietern und Mietern.
Ansprechpartner für das Immobilienrecht sind die Rechtsanwälte Graf v. Wintzingerode, Preimesberger, v. Nottbeck, Wrobel, v. Münchhausen und Schillhofer.